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Rechtliche Bemerkungen über die durch Ueberschwemmungen ab- oder fortgerissenen ...
Zweyte Abtheilung.
I. Von dem Rechte des Eigenthümers der durch Ueberschwemmungen fortgerissenen beweglichen...
§. 8. b.) Von der Klage, die der Eigenthümer zur Wiedererlangenung der verlornen...
Vorderdeckel
Titelblatt
Vorwort
5
[Erste Abtheilung.]
5
Einleitung. §. 1.
6
§. 2. Von den hiehergehörigen Fällen überhaupt.
6
§. 3. Erster Fall: Wenn der Strom ein Stück Landes abreißt, und es an einem andern Orte wieder ansetzt.
8
§. 4. Zweyter Fall: Wenn der Fluß sich in einen neuen Arm ergießt, und dadurch die zwischen dem alten und neuen Strome liegenden Grundstücke zu einer Insel macht.
10
§. 5. Dritter Fall: Wenn der Fluß sein ehemaliges Bette ganz verläßt.
12
Zweyte Abtheilung.
12
§. 6. Einleitung.
13
I. Von dem Rechte des Eigenthümers der durch Ueberschwemmungen fortgerissenen beweglichen Sachen.
13
§. 7. a.) Im Allgemeinen.
14
§. 8. b.) Von der Klage, die der Eigenthümer zur Wiedererlangenung der verlornen Sachen anzustellen hat.
15
§. 9. c.) Von dem Falle: Wenn sich mehrere zu einer und ebenderselben Sache, als Eigenthümer melden.
17
§. 10. d) Von der Entwendung oder Beschädigung der durch die Gewalt des Wassers fortgerissenen Sachen.
19
§. 11. Wenn hört das Vindications-Recht des Eigenthümers auf?
20
II. Von den Verbindlichkeiten und Rechten desjenigen, der von dem Wasser fortgerissene Sachen findet oder auffängt.
20
§. 12. A.) Von den Verbindlichkeiten des Finders.
20
§. 13. Fortsetzung.
22
§. 14. B.) Von den Rechten des Finders, I.) im Allgemeinen.
23
§. 15. Fortsetzung.
26
§. 16. 1.) Ins besondere, a) wenn der Eigenthümer der durch das Wasser fortgerissenen Sachen, sicht entweder nicht meldet, oder sein Eigenthum daran nicht bescheinigen kann.
28
§. 17. b.) Wenn der Eigenthümer sein Eigenthum daran bescheiniget.
31
§. 18. Fortsetzung.
32
§. 19. Anhang. Von dem in diesen Fällen zu beobachtenden gerichtlichen Verfahren.
Rückdeckel
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Druckschrift
Rechtliche Bemerkungen über die durch Ueberschwemmungen ab- oder fortgerissenen Sachen / von Karl Salomo Zachariä, Professor in Wittenberg.
Entstehung
Wittenberg
1799
Seite
14
URN (Seite)
Rechtsdrehung 90°
Linksdrehung 90°