In welchem drey hochwichtige Fragen/ auß den Rechtsgründen abgehandelt. 1. Ob die Obrigkeit den in ihrem gebiet beraubten Kauffleuten/ deß erlittenen Schadens abtrag zu thun verbunden. 2. Welcher gestalt die Kauffleut schuldig seyn/ den schaden ihrer beraubten Güter znerweisen. 3. Ob Adolph Weinhauß/ wegen seines erlittenen Schadens einen Ehrsamen Rhat zu Leipzig mit Recht führnemen könne. ... Auß dem Lateinischen albereit zum dritten mal gedruckten Exemplar Jetzo zum ersten teutsch übergesetzt. Sampt den Summarien und einen außführlichen Register