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    Das ist: Kurze, doch gründliche Anweisung, wie eine jede Gattung von Testamenten in der Schnelle nach den allgemeinen Rechten gemacht werden könne ; zum Behuf meistens der Gedächtniß jener, welchen diese Materie selten vorfällt, wie auch für den gemeinen Mann, welcher entweder selbst ein Testament errichten will, oder doch dabey als Zeuge erscheinen soll
    Luz, Carl
    Ulm : Johann Conrad Wohler ; Ulm : Wagner, 1770