Reelle Nachricht von dem Verhalten der Königl. Französichen Trouppen, welche in denen Preußischen Geldern und Clevischen Landen den 28. Martii eingerücket, und im Nahmen der Kayserin Königin von Ungern und Böhmen, Besitz genommen : Auch alle Magistrats-Personen und Beamte der Königin den Eyd ablegen müssen ; Maoder Moseck den 20. April 1757.