Processus Iudiciarius. Oder Gerichts Proceß/ Dessen man sich vor den Chur- und Fürstlichen Sächsischen Ober- und Hoffgerichten/ auch wol ausser denselben anderßwo/ in allen Instantien zu gebrauchen hat : Mit zugehörigen Formulis ... / Durch ... Herrn Doct. Christoff Friederichen/ weiland fürnehmen Advocaten, und Practicum zu Jehna gestellet/ und vorfertiget. Nunmehr aber auffs Newe aus dem ersten Exemplar ubersehen/ Und ... verbessert