Als der Weiland Hoch-Wohlgebohrne Herr, Herr Johann August von Härtel, Jhro Hochfürstl. Durchl. zu Stolberg-Gedern ... Regierung und Consistorio wohl-verordnet gewesener Director und Hof-Rath ... den 22. Januarii 1750. ... Jm 63ten Jahr ... verschieden ... Solte ... Der ... Frau Wittib wie auch dem ... Herrn Sohn ... die schuldige Condolenz ... abstatten Das Fürstl. Stolberg-Gederische Regierungs- wie auch Consistorial-Collegium