Declaration Des Edicts Vom 18. Novembr. 1721. Wegen Verbothener Tragung Der Zitzen und Cattons, Und daß darunter auch alle Alte Meubles in Cammern und Betten, Wie hierin specificiret, mit begriffen seyn sollen : Sub Dato Berlin, 25. Septembr. 1722. / [Fr. Wilhelm]