Jhrer Königl. Maj. in Pohlen, als Churfürstens zu Sachsen, [et]c. [et]c. Tax-Ordnung, Wornach hinführo Die Sportuln und Gerichts- auch Advocaten-Gebühren gefordert und bezahlet werden sollen : Benebenst Dem, dieserhalb, zugleich mit ins Land publicirten Mandate, De dato Dreßden, am 10. Januarii, 1724. Anietzo Nach Alpabetischer Ordnung, und annectirten Preisen dergestalt eingerichtet, Daß sie zum Stempel-Pappier-Ausschreiben gebunden, Und also beedes, wegen expediten Nachsehens, gar bequem bey sich geführet werden kan.