Die Weh- und Demuths-Pflicht Welche, Als der Weyland Hoch-Wohlgebohrne Herr, Herr Carl von Dießkau, Erb-Herr auf Dießkau [et]c. Sr. Königl. Majest. in Preussen Hochbetrauter Geheimder wie auch hochverdienter Regierungs- und Consistorial-Rath des Hertzogthums Magdeburg Am 19 Octobris, war Dom. XIX. post Trin. Anno 1721. Seinen Lobens-würdigen Lebens-Lauff endigte, Und darauf den 4. Decembr. zu seiner Ruhe-Statt gebracht wurde, Aus Christlicher Condolenz abstatten, Und der ... Familie zum Troste bezeugen wollen / Des Herrn Christi Diener H. C. D.