Extract der wegen der Horn-Vieh-Seuche ausgelassenen Verordnung : de dato den 14. Febr. 1756 von Bestraffung der Unterthanen und Vieh-Händler [et]c. welche gegen solche Verordnung handeln; worin zugleich eine kurtze Anweisung, was ein jeder von selbigen sowol überhaupt, als bey besondern Obliegenheiten zu beobachten habe