Wjewohl denen Jnwohnern hiesiger Stadt, nicht allein durch öffentliche Anschläge ... mit allem Ernst und Nachdruck angedeutet worden, die Gassen und vor denen Thüren der Häuser es sauber und reine zu halten ... Als wird solches mittels dieses gedruckten Zettels, zu iedermanns Wissenschafft nochmahls gebracht ... : Signatum Dreßden, am 8. Januarii, Anno 1725. Der Rath zu Dreßden