Von Gottes Gnaden Wir Johann Friedrich, Fürst zu Schwartzburg,derer Vier Grafeb des Reichs ... Uhrkunden hiemit: Demnach bisanhero mißfällig wahrgenommen worden, wie diejenigen von Unserer Miliz, welche als Patrouillanten auf dem Lande gestanden ... denen Unterthanen auf verschiedene Art und Weise überlästig gewesen ... Uhrkundlich haben Wir diese Unsere Verordnung, durch den Druck zu jedermanns Wissenschaft zu bringen, vor nöthig befunden : So geschehen Rudolstadt, den 29. Januar. 1745 .