Von Gottes Gnaden Carolina, verwittibte Herzogin zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen [et]c. Vormünderin und Landes-Regentin. Veste und Hochgelahrte Räthe, liebe Getreue! Euch ist vorhin nicht unbekandt, welchergestalt nach dem am 13. Aug. des vorigen 1745ten Jahres, nach ... erfolgten ... Ableben ... Ernst Friedrichs II. Herzogs zu Sachsen ... Unsers Fürstlichen Hauses getreue Ritterschafft, Vasallen, Haupt- und Mitbelehnte, wegen dieses ... sich ergebenen Falles ... die resp. Haupt-Lehne und Gesammte Hand, binnen Rechts-behöriger Frist ... gemuthet haben- und deßhalb von Euch mit gewöhnlichen Muth-Scheinen einstweilen versehen worden sind ... : [Datum Hildburghausen den 24 Octobr. 1746. ...]
von Carolina verwittibt. Herzogin zu Sachsen den Entschluss betreffend die Investitur oder Lehns-Reichung bis zum Regierungsantritt ihres Sohnes Ernst Friedrich III Carl zu verschieben