Als Der Hoch-Edle Vest- und Hochgelahrte Herr Joh. Willhelm Thym, Bey der Königl. Preußischen Hochlöbl. Regierung des Hertzogthums Magdeburg allhier, wohl-meritirenden Advocatus Ordinarius, den 24. Junii des 1714. Jahres Am Tage Johannis Sein höchst erfreuliches Nahmens-Fest begienge, Wolte aus obliegender Schuldigkeit Jhm darzu erfreulichst gratuliren Dessen zu allen Diensten ergebenster Johann Christoph Jentsch, Landsb. Saxo Juris Stud.