Accise-Tarif für sämtliche Städte des Herzogthums Magdeburg und der Grafschaft Mansfeld : wie solcher in Gefolge der allergnädigsten Königlichen Verordnung vom 25. Januarii dieses Jahres revidiret und allerhöchst vollzogen worden ; De Dato Berlin, den 9. May 1787.
Am Ende auf S. 71 und 72 eine weitere Verordnung vom 9. Mai 1787 "Verordnung wie bey Versteuerung des Tobacks, Caffes und Syrops zu verfahren" enthalten
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Gedruckt bey George Jakob Decker, Königlichem Hof-Buchdrucker.