Des Allerdurchlauchtigsten Großmächtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friderich Wilhelms, Königs in Preussen, Marggrafen zu Brandenburg, des Heil. Römischen Reichs Ertz-Cämmerers und Chur-Fürsten ... Wir Stadthalter ... des Fürstenthums Halberstadt ... Fügen hierdurch männiglich zu wissen ... daß wir in allerhöchsten Nahmen Sr. Königlichen Majestät diese ... Willens-Meynung allen und jeden ... gesonnen seyn hierdurch kund machen ... : Halberstadt den 16. Martii 1713.