Des Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten, Fürsten und Herrn, Herrn Friderichs, Königs in Preussen, Marggrafen zu Brandenburg, des Heil. Römischen Reichs Ertz-Cämmerers und Chur-Fürsten ... Wir Stadthalter ... des Fürstenthums Halberstadt ... fügen hiermit Männiglich zu wissen, was gestalt höchstgedachte Se. Königl. Majestät unterm 2ten May dieses Jahrs allergnädigst anhero rescribiret, wie die bewegliche Supplicata, womit Burgermeister und Rath der Stadt Osterwieck, unterthänigst klage eingekommen, und vermittelst derer sie ihren gegenwärtigen Zustand ... durch das höchstschädliche Land-Brauen gesetzet worden ... : Signatum Halberstadt den 31. August. 1711.