Des Allerdurchlauchtigsten, Großmächtigsten, Fürsten und Herrn, Herrn Friederichs, Königs in Preussen, Marggrafen zu Brandenburg, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerers und Chur-Fürsten ... Wir Stadthalter ... des Fürstenthums Halberstadt ... Fügen hiermit Männiglich zuwissen, Wasgestalt die sämtlichen Pappiermacher ... mittelst dero verschiedenen Memorialien klagend vorgestellet, wie sie durch eigennützige Leute ... in ihrer Hanthierung mercklich beeinträchtiget würden ... Als wird allen ... befohlen, keine Lumpen heimlich noch öffentlich zu verhandeln und zu verkauffen ... : Signatum Halberstadt den 20. April. 1711.