Declaration Des In Seiner Königl. Majestät in Preussen Chur- und übrigen teutschen Reichs-Landen Anno 1724. publicirten Wechsel-Rechts, Daß die ungestempelte Wechsel-Brieffe Ihre vollkommene Gültigkeit haben, jedoch der Innhaber, wann er daraus agiret, wegen Mangel des Stempels, einen Rthlr. zur Stempel-Casse bezahlen solle : De Dato Berlin, den 17. Martii 1741 / [Friderich]