Demnach Seiner Königlichen Majestät in Preussen [et]c. Unserem Allergnädigsten Herren hinterbracht worden, daß die Saltz-Bücher in der Graffschafft Marck bishero all 3. Jahr ausgetheilet worden, nach denen vormahls fest gesetzten Principiis ... wegen anderern Provintzien aber die Saltz-Bücher so gemacht werden müssen, daß damit die Unterthanen 6. Jahr auskommen können ... Seiner Königlichen Majestät allergnädigster Wille auch ist, daß es damit in Dero Graffschafft Marck auf eben die Weise gehalten werden soll ... : Signatum Cleve, in der Krieges- und Domainen-Cammer, den 11. July 1740. ...