Patent, Nach welchem Auf denen Aemter-Clöster-Adelichen und Kirchen-Freyheiten Jm Hertzogthum Magdeburg Keine Häuser von contribuablen Unterthanen weiter gebauet werden sollen, Weil sie gegen Erlegung eines jährlichen geringen Canonis Die Steuer-Freyheit prætendiren, Ohngeachtet an vielen Orten noch contribuable wüste Hauß-Stellen und Plätze vorhanden, so alsdann liegen blieben : De Dato Berlin, den 14. April 1722 / [Fr. Wilhelm]