Verzeichnüs wie die beschehene Loosz-Ordnung, Wornach sich von Anfang der bald bevorstehenden Bau-Zeit an, und so ferner, so wohl des Einschüttens und Brauens, als auch des Schenckens halber in diesen 1731sten und künfftigen 1732sten Jahre bis zu anderweitiger Ausloosung zu achten, ausgefallen.