Wir Richter und Beysitzer des Stadt-Gerichts zu Dreßden fügen hiermit zu wissen, was maßen nachstehende in der Specification sub A. enthaltene, und bey der im Monath Julio abgewichenen Jahres unglücklichen Belagerung hiesiger Stadt und Residenz entwendete, denen Räubern aber abgenommene Sachen, nicht minder die in der Specification sub B. ... in Gerichtlicher Verwahrung befindlich sind : [Dreßden, am 14. Octobr. 1761. ] / [Stadt-Gerichte zu Dreßden und Neustadt bey Dreßden]