Hochfürstl. Sachsen-Coburgische Revidirte Verordnung, Wie es hinführo in der allhiesigen Fürstl. Residenz-Stadt Coburg, Und auf dem Lande in Städten, Flecken und Dörffern, Bey Verlöbnüssen, Hochzeit- und Kindtauffen, Gevatterschafften, Begräbnüssen, Und sonsten gehalten werden soll : Auf gnädigsten Special-Befehl, Durch die gesambte Regierung Allda, publicirt im Jahr 1708.