Von Gottes Gnaden Ernst Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg ... Vester Rath, hochgelahrte Räthe ... Wir haben in Erfahrung bracht, daß wenn in fiscalischen Klag-Sachen auf das Juramentum purgatorium wider den beklagten Theil ... : [Hildburghausen, den 8. Febr. 1734. ...]
Verordnung Herzogs Ernst Friedrichs von Sachsen-Hildburghausen vom 8. Febr. 1734 dass wenn gegen den Beklagten auf Ableistung des juramentum purgatorium erkannt wird ihm die Kosten aufzulegen sind