Nachdem Ihro Königl. Majest. das, wegen Gebrauch der Fackeln schon ehedeßen ergangene Verbot, dahin zu erneuern und zu wiederholen der Nothdurfft befunden, daß künfftighin, und vornehmlich die innstehenden Festivitæten über, sich jedermann des Fackeltragens und Gebrauchs, bey hoher Strafe, gäntzlich enthalten, und dargegen sich nur der Laternen bedienen ... : Dreßden, am 6sten Junii 1747 / Rutovvsky