Es haben Ihro des, die Kayserl. Königl. Armée in Sachßen commandirenden Herrn Generals der Cavallerie, Barons von Hadick Excellenz, denen unterhabenden Trouppen ... wegen ihres Verhaltens gegen den Quartier-Stand, unter andern auch die gemessenste Vorschrifft ertheilet ... : [Signatum den Decembris 1762.]
Bekanntmachung des kursächsischen Kreiscommissariats vom Dec. 1762 betr. das Verbot des Generals Hadick an die Truppen in ihren Winterquartieren Excesse zu verüben