Demnach von Jhro Königl. Majestät in Preußen, die, hiesiger Stadt auferlegte Contribution von 120000. Thlr. bis auf 500000. Thlr. erhöhet und, daß sonder den geringsten Verzug wenigsten 200000. Thlr. abgeliefert, solche aber auf die Besitzere derer Grundstücken und auf die Mieth-Leute repartiret, auch von denen Säumigen ihr Contingent ... beygetrieben werden sollen, angedeutet worden; Als wird ... denen sämtlichen ... Einwohnern in Dreßden, der Neustadt und denen Vorstädten hierdurch bekannt gemacht, daß ... : [Dreßden, den 6. Februar. 1758.]
Bekanntmachung des Raths zu Dresden vom 6. Febr. 1758 betr. die Auflage einer Gebäude- und Mietssteuer behufs Aufbringung der Preussischen Kontribution