Edjct, Daß an denen Post-Tägen, Die Land-Kutscher und Fuhr-Leute, Keine Personen mitnehmen, Auch keine Extra-Posten, So nicht ihre eigene Wagens haben, abgehen sollen, ehe und bevor die selbigen Tages abgehende Ordinaire-Post mit vier Personen besetzet seyn wird : Sub dato Berlin, den 12. Maji 1723. / [Fr. Wilhelm.]