Nachdeme man bey dem Ober-Post-Amte mit nicht geringen Unordnung zeithoro vermercket, wie späth, nach Verfließung eines jeden Quartals die Rechnungen, von theils Post-Meistern, Verwalthern und Postschreibern, ihres Contracts und Bestallung zuentgegen eingeschicket und von manchen über 1. 2. 3. ja gar 4 Monathen zurück behalten werden ... Leipzig den 29. Decembr. 1710. Sr. Königl. Majest. in Pohlen ... Ober-Post-Meister Johann Jacob Keeß
Verordnung des Ober-Postmeisters Johann Jacob Keeß anläßlich der von den Postmeistern Verwaltern und Schreibern spät und saumselig eingesandten Quartal-Rechnungen und Gelder Leipzig den 29. 12.1710