Catastrum Der Handwercker, Welche in dem Crossenschen Creÿse, Nach den Von Sr. Königlichen Majestät Sub dato den 4ten Junii 1718. Publicirten Principiis Regulativis, Und anderen Verordnungen, Auf denen in den Dörfern obgenannten Creyses bey der Untersuchung gefundenen alten Stellen verbleiben sollen : [Signatum Berlin, den 23. Augusti 1723.] / [Fr. Wilhelm]
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Berlin, Gedruckt bey Gotthard Schlechtiger, Königl. Preußis. Hof-Buchdr. - Erscheinungsjahr nach der Datierung des 4. Bl. bestimmt