Gründliche Nachricht Von Gericht- und aussergerichtlicher Anschlagung der Güter nach dem jährlichen Abnutz : Was dabey nicht allein von Richtern, Commissarien, Notarien, Feldmessern, Zeugen und Partheyen, sondern auch ratione modi sowol insgemein, als in specie in dem Herzogthum Hinter-Pommern und Fürstenthum Cammin in Acht zu nehmen / Aus bewehrten Autoribus, sonderlich aber aus der täglichen Observantz zusammen getragen, und mit Præjudiciis überall bestärcket Von Christoph Hermann Schweder, Königl. Preuß. Hofgerichts-Raht in dem Hertzogthum Hinter-Pommern und Fürstenthum Cammin
Nicht identisch mit VD18 14588064, dort: auf Titelblatt: "Güther", abweichender Zeilenfall ab Zeile 7, ohne Textteil "insgemein, als in specie ... Fürstenthum Cammin" und im Erscheinungsvermerk "Leipzig, Bey Johann Kunckeln. 1716."
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Leipzig, Bey Johann Kunckeln/ 1716. - Leipzig ist Messplatz