Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit Unsern Beamten...und allen Unseren ... Unterthanen zu wissen, wasmassen Uns zu höchsten Mißfallen gereichet, daß ... durch ein ... gedrucktes Patent alles Nachlauffen und Nachschicken der Suppliquen und Berichte an Uns auf Unsere Land-Schlösser ... gäntzlichen ... verbothen, sich dennoch ... Beamte ... zu belästigen keine Scheu getragen. ... Unser nochmaliges ... Begehren, daß führohin alle Berichte ... an unsere Fürstl. Collegia ... eingeschicket und überreichet werden ...Uhrkundlich haben Wir Unsere wiederholte Willens-Meynung eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Fürstl. Canzley-Siegel bedrucken ... lassen ... von denen Canzeln in Unseren sämtlichen Landen abzulesen ... und ... affigiren und zu publiciren befohlen. So geschehen und geben in Unserer Residenz-Stadt Weimar den 21 August. 1743. Ernst August, H. z. S