Neu-Vermehrtes und Vollständiges Corpus Juris Ecclesiastici Saxonici, Oder: Churfl. Sächs. Kirchen- Schul- wie auch andere darzu gehörige Ordnungen : nebst den in Consistorial- und Kirchen-Sachen ergangenen Ausschreiben, Mandaten und Rescripten, nunmehr nach den Materien ... geordnet, und bis auf gegenwärtige [...] : [2]. Fortsetzung des im Jahre 1773. edirten Corporis Juris Ecclesiastici Saxonici, Oder Churfl. Sächs. Kirchen-Schul- wie auch andere darzu gehörige Ordnun [...] / [Georg Conrad Walther]. Dreßden. Dresden : Walther, 1784
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PDF Corpus Iuris Ecclesiastici Saxonici, Oder: Churfl. Sächs. Kirchen- Schul- wie auch andere darzu gehörige Ordnungen
PDF Walther'sche Hofbuchhandlung: Fortsetzung des im Jahre 1773. edirten Corporis Juris Ecclesiastici Saxonici, Oder Churfl. Sächs. Kirchen-Schul- wie auch andere darzu gehörige Ordnun [...]
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Vorbericht.
Innhalts-Verzeichniß ...
Erster Theil. Von unterschiedenen General-Verordnungen, in Consistorial-Kirchen- und Schul-Sachen.
Zweyte Abtheilung. Kirchen-Ordnung.
Von der Taufe.
4 Erneuerte Schul-Ordnungen, vor die Landschulen Meißen, Grimma und Pforta, sowohl auch lateinische Stadtschulen, ingleichen den deutschen und Dorfschulen, Rescr. Dresden, d. 17. März, 1773.
5 I. Erneuerte Schul-Ordnung für die Chur-Sächs. drey Fürsten- und Landschulen, Meißen, Grimma und Pforte.
6 Erstes Kapitel. Von dem Amte der Lehrer überhaupt.
10 Zweytes Kapitel. Von dem Amte des Rectors.
14 Drittes Kapitel. Von dem Amte der übrigen Lehrer insbesondere.
15 Viertes Kapitel. Von dem Unterrichte in der Religion.
18 Fünftes Kapitel. Von dem Unterrichte in den Sprachen.
28 Sechstes Kapitel. Von dem Unterrichte in den Künsten und Wissenschaften.
32 Siebentes Kapitel. Von der Uebung im Schreiben.
37 Achtes Kapitel. Von den Examinibus.
39 Neuntes Kapitel. Von der Zucht.
47 Zehntes Kapitel. Vorschrift füe die Knaben.
55 II. Erneuerte Schul-Ordnung, für die deutschen Stadt- und Dorfschulen der Chursächsischen Lande.
56 Erstes Kapitel. Von der, von Eltern, und denen, die an ihrer Statt sind, zu besorgenden ersten Unterweisung und guten Anführung der Kinder.
58 Zweytes Kapitel. Von dem Schulgehen und Schuldgelde.
60 Drittes Kapitel. Von Einrichtung des Schulunterrichtes in dem Christenthume.
64 Viertes Kapitel. Von der Unterweisung der Kinder, im Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen, und andern Künsten und Wissenschaften.
71 Fünftes Kapitel. Von ordentlicher Einrichtung der Klassen und Schulstunden.
78 Sechstes Kapitel. Von Abwartung des öffentlichen Gottesdienstes, besonders der Catechismusprüfungen und Leichenbegängnisse.
79 Siebentes Kapitel. Von den Schulfeyertagen.
80 Achtes Kapitel. Von Anschaffung nöthiger Schulbücher.
80 Neuntes Kapitel. Von anzustellenden Schulvisitationen.
82 Zehntes Kapitel. Von Ermahnung der Eltern und Kinder, durch die Prediger, wie auch von den zu haltenden Schulpredigten.
82 Eilftes Kapitel. Von den öffentlichen Schulprüfungen.
84 Zwölftes Kapitel. Von der Schulkinder Vorbereitung zum heil. Abendmahle, und Confirmation, vor dessen erstmaligen Genusse.
86 Dreyzehntes Kapitel. Von Zubereitung tüchtiger Schullehrer.
88 Vierzehntes Kapitel. Von der Besetzung erledigter Schuldienste.
89 Funfzehntes Kapitel. Von dem erbaulichen Wandel der Schullehrer.
90 Sechszehntes Kapitel. Von dem Bezeigen der Schullehrer gegen die Kinder, wie auch deren Züchtigung.
92 Siebenzehntes Kapitel. Von Abstellung der Beschwerden über die Schullehrer.
93 Achtzehntes Kapitel. Von anzustellenden Schulunterredungen.
94 Neunzehntes Kapitel. Von dem Beystande der Kirchenpatrone und Obrigkeiten.
94 Zwanzigstes Kapitel. Von besondern Schulgesetzen.
95 Ein und Zwanzigstes Kapitel. Von Bekanntmachung und Beobachtung dieser erneuerten Schulordnung.
96 III. Erneuerte Schulordnung für die lateinischen Stadtschulen der Chursächsischen Lande.
97 Erstes Kapitel. Von der Wahl und Prüfung der Schullehrer.
98 Zweytes Kapitel. Von dem Amte der Schullehrer überhaupt.
100 Drittes Kapitel. Von dem Amte des Rectors.
101 Viertes Kapitel. Von dem Amte der übrigen Schullehrer insonderheit.
102 Fünftes Kapitel. Von der Lehrart überhaupt.
104 Sechstes Kapitel. Von dem Unterrichte in der Religion.
107 Siebentes Kapitel. Von dem besondern Unterrichte in der heiligen Schrift.
109 Achtes Kapitel. Von dem Unterrichte in den Sprachen.
116 Neuntes Kapitel. Von den übrigen Schulstudien.
118 Zehntes Kapitel. Von der Ordnung und Eintheilung der Lehrstunden.
120 Eilftes Kapitel. Von der Zucht.
123 Zwölftes Kapitel. Von der Aufsicht über die Schulen.
124 Dreyzehntes Kapitel. von den öffentlichen Prüfungen.
A. Von Gottes Gnaden, Friedrich August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, etc Churfürst, etc.
128 Dritte Abtheilung. Landesherrliche Resolutiones, und Erledigung derer Gebrechen bey gehaltenen Ausschuß- und Landtagen etc.
141 Anderer Theil. Von absonderlichen Verordnungen in Consistorial- Kirchen- und Schul-Sachen.
141 Zweyte Abtheilung. von Kirchen-Sachen. Mandate und Rescripte zu Erklärung der Kirchensachen.
162 Vierte Abtheilung. Vom Ober-Consistorio zu Dresden, und beyden Consistoriis zu Leipzig und Wittenberg.
175 Fünfte Abtheilung. Von der Universität Leipzig und Wittenberg.
175 Sechste Abtheilung. Von Immunitäten derer Geistlichen.
177 Siebente Abtheilung. Vom Aufgebot, Trauung und Hochzeit.
179 Zehnte Abtheilung. Von Justitz-Sachen.
180 Eilfte Abtheilung. Von Policey-Sachen.
184 Dritter Theil. Verordnungen verschiedenen Inhalts. Erste Abtheilung.
Register.
Verbesserungen.
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