Neu-Vermehrtes und Vollständiges Corpus Juris Ecclesiastici Saxonici, Oder: Churfl. Sächs. Kirchen- Schul- wie auch andere darzu gehörige Ordnungen : nebst den in Consistorial- und Kirchen-Sachen ergangenen Ausschreiben, Mandaten und Rescripten, nunmehr nach den Materien ... geordnet, und bis auf gegenwärtige [...] : [1] / [Georg Conrad Walther]. Dreßden. Dreßden : Walther, 1773
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PDF Walther, George Conrad ; Walther, George Conrad:
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Vorbericht.
Inhaltsverzeichniß.
Erster Theil. Von unterschiedenen General-Verordnungen, in Consistorial- Kirchen- und Schul-Sachen.
Eingang.
9 Erste Abtheilung.
9 General-Artickel ...
11 I. Von der Ordination.
14 II. Von der Lehre, und was dem Volck, im Predigten vorzutragen.
16 III. Auf was Zeit die Predigten an Sonn- und Feyer-Tagen anzustellen, und mit was Ordnung sie sollen gehalten werden.
20 IV. Vom Catechismo.
23 V. Von dem Jährlichen Examine des Catechismi, so in der Fasten mit dem jungen Gesinde gehalten werden soll.
26 VI. Von der heiligen Tauffe, und Noth-Tauffe.
29 VII. Von der rechten Christlichen Beicht und Privat-Absolution.
32 VIII. Von der Communion.
36 IX. Von Ceremonien in der Kirchen.
37 X. Vom rechten Christlichen Bann.
41 XI. Von dem Proceß, wie und auf was Weise der Bann wider die Unbußfertigen exequiret, und die Bußfertigen wieder aufgenommen, und mit der Kirchen öffentlich versöhnet werden sollen.
45 XII. Von der Litaney und gemeinen Bet-Tagen in der Wochen.
46 XIII. Von der Copulation und Hochzeiten.
49 XIV. Von Besuch und Tröstungen derer Krancken.
50 XV. Von Todten und Begräbnissen.
53 XVI. Vom Leben und Wandel derer Pfarrern und Kirchen-Diener.
55 XVII. Wie sich die Eingepfarrten gegen Gottes Wort und denen heiligen Sacramenten verhalten sollen.
60 XVIII. Von denen Täntzen.
61 XIX. Von Spinn-Stuben und Scheid-Abend.
61 XX. Wie sich die Eingepfarrten gegen ihren Pfarrern mit nothdürfftiger Unterhaltung, Darreichung ihrer Besoldung und Leistung ihrer schuldigen Dienst, verhalten sollen. (Add. Art. XLIV.)
62 XXI. Von Geträidig Zins.
62 XXII. Von denen Zehenden.
63 XXIII. Vom Opffer.
64 XXIV. Was die Häusler, Gärtner, Hausgenossen, dem Pfarrer zu geben schuldig.
64 XXV. Von dem Huf-Groschen.
65 XXVI. Von Gebühr derer Kirchen-Diener von etlichen Stücken ihres Amts, so man Accidentalia nennet.
65 XXVII. Von Bestellung derer Pfarr-Güter.
66 XXVIII. Von der Permutation und Auslassung derer Pfarr-Güter.
66 XXIX. Von Laß-Gütern, Aeckern, Wiesen, Gärten, Fisch-Wassern, so zum Pfarr-Lehen gehören.
67 XXX. Vom Abzug und Schmälerung derer Pfarr-Güter.
68 XXXI. Von Pfarr-Höltzern.
68 XXXII. Vom Bau derer Pfarren und Glöcknereyen.
70 XXXIII. Von Hospitalen.
73 XXXIV. Vom Gottes-Kasten.
76 XXXV. Von denen Kirch-Vätern und Vorstehern derer Gemeinen Kasten, und dererselben Rechnungen.
78 XXXVI. Von denen Stühlen in der Kirche.
79 XXXVII. Von denen Dorff-Cüstern, wie angenommen, bestätiget, und entsatzt werden sollen.
80 XXXVIII. Vom Amt derer Cüster.
82 XXXIX. Vom Gebrauch derer Glocken, und des Cüsters läuten.
83 XL. Wie sich die Gemeinde gegen ihrem Custode oder Glöckner verhalten sollen.
85 XLI. Wie es bey dem Abzug des verstorbenen Pfarrers nachgelassenen Wittwen oder Kindern mit der Vergleichung gehalten werden soll.
85 XLII. Vom Inventario, und Register des Einkommen der Pfarr.
86 XLIII. Von denen Büchern, so in die Kirchen verordnet, bey denenselben verwahret, und nicht davon entwendet werden sollen.
87 XLIV. Wes sich die weltlichen Gerichtshaber, deren Verwalter, Befehlichhaber, auch derer Pfarrern Lehen-Herren zu verhalten.
91 Zweyte Abtheilung.
91 Kirchen-Ordnung.
91 [Von der Lehr und Bekänntniß der Glaubens.]
93 Von der Kirchen-Agenda.
94 [Alte Vorrede zur Kirchen-Agenda.]
98 Von der Tauffe.
105 Von der Noth-Tauffe.
108 Von der Trauung.
113 [Kirchen-Agenda, In der Vesper, Metten [et]c.]
113 Von der Beicht, wie man die Leute in der Beicht unterrichten und trösten, auch absolviren soll.
116 [Kirchen-Agenda, Von der Communion.]
119 [Kirchen-Agenda, Krancke zu trösten [et]c.]
121 Wie man die Krancken communiciren soll.
122 Von denen sonderen Festen oder Feyer-Tagen, so man im Jahr halten soll.
124 Wie es an denen Werckel-Tagen, daran zu predigen pflegt, in der Kirchen gehalten werden soll.
125 Litania.
129 Vom Begräbniß derer Todten.
130 Kurtze gemeine Form etlicher Leich-Predigten.
138 Collecten und Gebet, auf die Sonntage und Festen, desgleichen auf die Begräbniß, und sonsten gemeine Collecten zur Metten und Vesper.
143 Folgen die Collect von denen Festen.
148 Folgen Collecten für allerley Noth zu bitten.
148 Gemeine Collecten.
149 Vom Beruff und Annehmung derer Kirchen-Diener, und wie alle Pfarren, Prädicaturen, Diaconat, und Sub-Diaconat bestellet werden sollen.
152 Vom Examine aller Kirchen-Diener, so entweder ordiniert, oder zu andern Pfarren gefördert werden sollen.
159 Wie ein Kirchen-Diener vor denen Consistorialn, ehe er zu investiren befohlen, seines Ambts halben, zu erinnern und zu vermahnen, darauf er auch Promission thun soll.
163 Gemeine Form und Weise, auf welche ein neuer Kirchen-Diener ordinirt, und durch den Superintendenten seiner ihm verordneten Kirchen commendirt und investirt werden soll.
166 Von Immunitatibus und Freyheiten der Kirchen- und Schul-Diener.
170 Von Ehe-Sachen.
171 Von Ehe-Gelöbnissen.
173 Welchen Personen sich in Ehegelöbnis mit einander einzulassen verboten.
176 Von denen Ehegatten, so einander böslich verlassen.
176 Von der Straff der Unzucht und des Ehebruchs.
178 Von denen Schulen ingemein.
256 Christliche Visitation-Articul, wie dieselbige in Theses und Anti-Theses kürtzlich verfasset, und in Anno 1592. verrichteter Visitation der Kirchen und Schulen dieser Lande und Fürstenthume der Chur Sachsen zu unterschreiben vorgelegt worden.
Ad Pastores Ac Ministros Ecclesiarum In Electoratu Saxoniae Pia Ac Necessaria Ad Monitio, Anno 1600. conscripta, nunc vero, certis de causis, in lucem edita. Accessit Altera Ad Eosdem Commonefactio, Anno 1610. concinnata. 1. Cor. XIV, (ult.) Omnia decenter & fecundum ordinem fiant.
271 Dritte Abtheilung.
271 [Erörterung der Landes-Gebrech. Anno 1609. in Consistorial-Sachen.]
278 [Kirchen-Consistorial-Justitz-Policey-Renth-Cammer- und andern Sachen.]
280 Consistorial-Sachen.
300 Extracte aus denen Landesherrlichen Resolutionibus auch Abschieden, bey gehaltenen Ausschuß und Landtägen, auf die von denen Land-Ständen angebrachte aller- und unterhänigste Erinnerungen in Consistorial-Justitz-Policey und andern Sachen.
360 Vierte Abtheilung.
360 [Synodalisches General-Decret, auf die General- und Local-Visitation.]
362 [Synodalisches General-Decret, in Kirchen und Schulen.]
377 Revidirtes Synodalisches General-Decret, publicirt d. 15. Sept. 1673.
395 Fünfte Abtheilung. Aus denen Anno 1661. publicirten Decisionen.
400 Sechste Abtheilung. Aus der Policey-Ordnung, Anno 1661.
417 Anderer Theil. Von absonderlichen Verordnungen in Consistorial-Kirchen- und Schul-Sachen.
417 Erste Abtheilung. Wegen der Religions-Sicherheit und Assecuration in Ecclesiasticis & Politicis.
427 Zweyte Abtheilung von Kirchen-Sachen. Mandate und Rescripte, welche zu Erklärung derer General-Articul, Kirchen-Ordnungen, und Synodal-Decrete dienen.
526 Dritte Abtheilung. Von Schul-Sachen.
547 Vierte Abtheilung. Vom Ober-Consistorio zu Dresden, und Synodo, und beyden Consistoriis zu Leipzig und Wittenberg.
557 Fünfte Abtheilung. Von der Universität Leipzig und Wittenberg.
563 Sechste Abtheilung. Von Immunitäten derer Geistlichen.
582 Siebente Abtheilung. Von Aufgebot, Trauung und Hochzeit.
596 Achte Abtheilung. Von Ehe-Sachen.
604 Die Ehe wird vornehmlich von wegen der Blut-Freundschafft: Wie folgend zu sehen, verboten.
617 Ehe-Ordnung, Churfürst Johann Georgens des I. zu Sachsen, [et]c. wie dieselbe in Ihro Churfürstl. Durchl. gesammten Landen öffentlich von denen Canzeln des Jahres zweymahl abgelesen und gehalten werden soll, den 10. Aug. 1624.
618 Der Erste Punct. Von Ehe-Gelöbnissen.
620 Der Ander Punct. Welchen Personen sich in Ehe-Gelöbniß mit einander einzulassen, verboten.
621 Der Dritte Punct. Von denen Ehegatten, so einander böslich verlassen.
621 Der Vierdte Punct. Von der Straffe der Unzucht und des Ehebruchs.
624 Der Fünffte Punct. Von der Copulation und Hochzeiten.
636 Neunte Abtheilung. Von Leichen-Begängnissen, Begräbnissen, und der Trauer.
646 Zehnte Abtheilung. Von Justitz-Sachen.
656 Eilfte Abtheilung. Von Policey-Sachen.
670 Zwölfte Abtheilung. Von Versorgung der Armen, und der allgemeinen Brand-Casse.
695 Dritter Theil. Verordnungen verschiedenen Inhalts.
695 Erste Abtheilung.
701 Zweyte Abtheilung. Von der allgemeinen Kopf- und Personen-Steuer.
713 Dritte Abtheilung. Vom Mahl-Groschen.
Register.
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PDF Fortsetzung des im Jahre 1773. edirten Corporis Juris Ecclesiastici Saxonici, Oder Churfl. Sächs. Kirchen-Schul- wie auch andere darzu gehörige Ordnungen