Derer Hochgebohrnen Grafen und Herren, Herrn Heinrichs des XI. der Zeit Stammes Aeltisten: Herrn Heinrichs des XV. Herrn Heinrichs des XVIII. Herrn Heinrichs [...]. Gera : Winter, [1726]
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Vorderdeckel
Titelblatt
[Vorwort.]
4 I. Welcher Gestalt die Feuer-Eßen rein zu halten, auch wie sich sonsten ein jeder ausser Feuers-Noth erzeigen soll.
10 II. Was vor Feuer-Geräthe geschaffet, und wo dasselbe verwahrlich enthalten werden soll.
11 III. Wie das Feuer beschriehen, und was weiter vorzunehmen, auch wie sich ein jeder dabey verhalten soll.
13 IV. Wie ein Dorff dem andern, auch diese der Stadt, und die Stadt denen Dörffern beyspringen und zu Hülffe kommen soll.
14 V. Wie es bey Austrag- und Räumung der Häusser zu halten, auch von Straffe der Diebe.
14 VI. Was nach gelöschten Brande zu thun.
15 VII. Straffe derjenigen, die vorgesagter Ordnung zu wieder leben.
17 Specification Was eine jedwede Gemeinde vor Feuer-Geräthe anzuschaffen und zu halten schuldig:
17 In der Herrschafft Schlaitz.
Folget Wie sich das Land-Volck der nechst angelegenen Dörffer gegen die Stadt Schlaitz in Feuers-Noth erzeigen soll.
20 In der Herrschafft Lobenstein.
22 In der Herrschafft Gera Disseits der Elster von Seiten des Schlosses Gera.
23 Jenseits der Elster von Seiten des Schlosses Gera.
Die Dorffschafften in der Pflege Saalburg...
In der Herrschafft Ebersdorff.
In der Pflege Hirschberg.
Rückdeckel