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Derer Hochgebohrnen Grafen und Herren, Herrn Heinrichs des XI. der Zeit Stammes Aeltisten: Herrn Heinrichs des XV. Herrn Heinrichs des XVIII. Herrn Heinrichs [...]. Gera : Winter, [1726]
Content
  •  Vorderdeckel
  •  Titelblatt
  •  [Vorwort.]
  • 4 I. Welcher Gestalt die Feuer-Eßen rein zu halten, auch wie sich sonsten ein jeder ausser Feuers-Noth erzeigen soll.
  • 10 II. Was vor Feuer-Geräthe geschaffet, und wo dasselbe verwahrlich enthalten werden soll.
  • 11 III. Wie das Feuer beschriehen, und was weiter vorzunehmen, auch wie sich ein jeder dabey verhalten soll.
  • 13 IV. Wie ein Dorff dem andern, auch diese der Stadt, und die Stadt denen Dörffern beyspringen und zu Hülffe kommen soll.
  • 14 V. Wie es bey Austrag- und Räumung der Häusser zu halten, auch von Straffe der Diebe.
  • 14 VI. Was nach gelöschten Brande zu thun.
  • 15 VII. Straffe derjenigen, die vorgesagter Ordnung zu wieder leben.
  • 17 Specification Was eine jedwede Gemeinde vor Feuer-Geräthe anzuschaffen und zu halten schuldig:
    • 17 In der Herrschafft Schlaitz.
    •  Folget Wie sich das Land-Volck der nechst angelegenen Dörffer gegen die Stadt Schlaitz in Feuers-Noth erzeigen soll.
    • 20 In der Herrschafft Lobenstein.
    • 22 In der Herrschafft Gera Disseits der Elster von Seiten des Schlosses Gera.
    • 23 Jenseits der Elster von Seiten des Schlosses Gera.
    •  Die Dorffschafften in der Pflege Saalburg...
    •  In der Herrschafft Ebersdorff.
    •  In der Pflege Hirschberg.
  •  Rückdeckel
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