Kurtze Anleitung Gerichts-Acta geschickt zu extrahiren, zu referiren und eine Sententz darüber abzufassen / Zum Gebrauch seiner Zuhörer entworfen, von D. Ferdinand August Hommeln, de Verb. Signif. & Reg. Jur. P. P. O. auf der Universität Leipzig ... Leipzig : Schuster, 1739
Content
Vorderdeckel
Titelblatt
Vorbericht an den geneigten Leser.
Verzeichnis derer Abtheilungen und Hauptstücke.
An den Leser.
Die erste Abtheilung enthält Einige General-Regeln.
Erstes Hauptstück. General-Regeln vom Extrahiren derer Acten.
16 Anderes Haupstück. General-Regeln vom Referiren derer Acten.
27 Drittes Hauptstück. General-Regeln von Abfassung einer Sentenz überhaupt, insonderheit was ein Richter ex officio dabey zu attendiren.
73 Die Andere Abtheilung enthält Special-Regeln, Welche ein Referent und Urthels-Verfasser zu beobachten, wenn in einer Sache zu erkennen, so Processu ordinario tractiret.
73 Erstes Hauptstück. Wie sich ein Referent und Urthels-Verfasser in Causa ordinaria zu verhalten, wenn das erste Urthel darinnen zu machen.
114 Anderes Hauptstück. Was ein Referent und Urthels-Verfasser zu beobachten, wenn nach übergebenem Beweis und Gegenbeweis über Zuläßlichkeit der Zeugen, Recognition derer Documente, Pertinenz derer Artickel [et]c. verfahren worden, und darüber zu erkennen?
136 Drittes Hauptstück. Wie sich ein Referent zu verhalten bey Abfassung eines andern Interlocuts, wenn sonst über einen dergleichen Incident-Punct zu erkennen?
138 Viertes Hauptstück. Was ein Referent zu beobachten, wenn in der Haupt-Sachen concludiret, und also definitive zu erkennen?
171 Fünftes Hauptstück. Von Vertheilung in die Unkosten, und wie sich ein Referent und Urthels-Verfasser dabey zu verhalten?
180 Sechstes Hauptstück. Was ein Referent und Urthels-Verfasser zu beobachten, wenn über das Verfahren in Termino constituendi Liquidi zu erkennen?
185 Siebendes Hauptstück. Was ein Referent und Urthels-Verfasser zu beobachten, wenn über ein Remedium suspensivum, insonderheit über eine Leuterung oder Appellation zu erkennen?
210 Achtes Hauptstück. Was ein Referent und Urthels-Verfasser zu beobachten, wenn Declaration der gesprochenen Sentenz gesucht wird?
215 Die Dritte Abtheilung enthält Special-Regeln, Welche ein Referent und Urthels-Verfasser zu beobachten, wenn in einer Sache zu erkennen, die summariter tractiret.
215 Erstes Hauptstück. Vom Processu summario überhaupt, und was ein Referent in Abfassung einer Sentenz darinnen zu beobachten.
220 Anderes Hauptstück. Wie sich ein Referent und Urthels-Verfasser zu verhalten, wenn in Possessorio summarrissimo zu erkennen?
232 Drittes Hauptstück. Was ein Referent und Urthels-Verfasser zu beobachten, wenn in Concursu Creditorum eine Sentenz abzufassen.
252 Vierdtes Hauptstück. Wie sich ein Referent und Urthels-Verfasser zu verhalten, wenn in geringen und andern ad Tit. I. § 6. der Erläuterung der Churf. S. P. O. gemeldten Sachen zu erkennen?
261 Fünftes Hauptstück. Was ein Referent und Urthels-Verfasser insonderheit in Rechnungs-Sachen zu beobachten, wenn darinnen zu erkennen?
271 Sechstes Hauptstück. Von peinlichen Sachen überhaupt, und wie sich ein Referent und Urthels-Verfasser dabey zu verhalten?
301 Siebendes Hauptstück. Was ein Referent und Urthels-Verfasser in peinlichen Sachen insonderheit zu beobachten, wenn auf ein Medium eruendae Veritatis, als auf den Reinigungs-Eyd oder eine Marter zu erkennen?
326 Achtes Hauptstück. Was ein Referent und Urthels-Verfasser in peinlichen Sachen insonderheit zu beobachten, wenn bereits auf ein Medium eruendae Veritatis erkannt gewesen, und nunmehro definitive zu sprechen?
347 Neuntes Hauptstück. Was ein Referent und Urthels-Verfasser in peinlichen Sachen insonderheit zu beobachten, wenn über eine wider das Marter- oder Straf-Urthel geführte Defension zu erkennen?
Register.
Corrigenda.
Rückdeckel