Lands-Ordnung Der Fürstenthummer und Landen Der Marggraffschafften Baden und Hachberg, Landgraffschafft Sausenberg, Und Herrschafft Rötteln, Badenweiler, [...] : Jn Neun Theil verfasset, Auff Gnädigsten Befehl von neuem wieder auffgelegt, und zum Druck befördert. Durlach : Hecht, 1715
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Vorderdeckel
Eintrag
Titelblatt
[Ohne Titel]
Nota.
1 Policey-Ordnung.
1 Der Erste Titul.Von Besuchung der Predigten und Gottesdienst/ auch etlich andern hierzu nothwendigen Stucken.
5 Der andere Titul. Von Aufferziehung und Underrichtung der Jugend.
8 Der Dritte Titul. Von Hospitälen und Außspendungen der Almusen.
10 Der Vierte Titul. Vom Gotteslästern/ Fluchen und Schwören.
13 Der Fünffte Titul. Von Zauberern/ Warsagern/ Segensprechern [et]c. und die bey denselben Raht und Hülff suchen.
14 Der Sechste Titul. Von übermässigem Zutrincken und Füllerey/ auch Vermeydung der darauß folgenden Laster.
16 Der Siebende Titul. Wie es bey Heurahts-Trägen/ Landstreichen und Hochzeiten gehalten werden solle.
18 Der Achte Titul. Von Gevatterschafften / Tauffsuppen/ Schencken / und Kindbetter Mahlzeiten.
21 Der Neunte Titul. Von Kirchweyhung.
21 Der zehende Titul. Von Abschaffung der Königreichen/ Faßnachten / Mummereyen/ auch andern Abergläubischen und Heydnischen Mißbräuchen.
22 Der Elffte Titul. Von Uberfluß in Gastereyen und prächtigen Mahlzeiten.
23 Der zwölffte Titul. Vom Spihlen.
24 Der dreyzehende Titul. Von unordentlicher und köstlicher Kleydung.
25 Der Vierzehende Titul. Daß Unsere Underthanen sich nicht allein in oberzehlten/ sondern allen andern Stucken der Sparsamkeit befleissen sollen
26 Der Fünffzehende Titul. Von unordentlichen/ auch zu ungewohnlichen Zeiten vorgehenden Däntzen.
27 Der Sechszehende Titul. Von Bündtnuß/ Vereinigung/ Zusammenkunfft und Zünfften Unserer Underthanen.
28 Der siebenzehende Titul. Von Spinn- und Kunckel-Stuben.
28 Der achtzehende Titul. Von Abstraffung der zugefügten Injurien / Schmitz- und Schmäh-Worten.
29 Der Neunzehende Titul. Von Schlag- und Rauff-Händlen/ auch Werffen und Außfordern.
31 Der zwanzigste Titul. Von Friedgebott/ Frevel der Außländischen/ und der jenigen/ die ihre verwürckte Straffen/ Armut halben nicht zu erlegen haben.
33 Ander Theil Der Marggraffschafft Baaden und Hochberg/ [et]c. gemeiner Lands-Ordnungen.
33 Der Erste Titul. Was massen unsere Ambtleuth/ unser Landsfürstliche Ober-Herrlich- und Gerechtigkeit/ auch unsern Gemeinden das ihrige handhaben sollen.
34 Der Ander Titul. Von etlichen Special-Puncten/ darinnen Unsere Beambte der Unterthanen gedeyliches Auffnemmen/ und Besserung ihrer Nahrung/ befürdern sollen.
37 Der Dritte Titul. Unserer Ambtleuth sollen die Underthanen in ihren Irrungen nicht leichtlich zur Cantzley/ oder ans Recht weisen/ sondern dieselbe zuvor selbsten understehen zu vergleichen.
38 Der Vierte Titul. Daß Unserer Abmtleut Bescheyd und Verträg Unserem Land-Rechten und Land-Ordnungen nicht zu wieder lauffen.
39 Der Fünffte Titul. Daß die Ambtleuth den Underthanen nicht leichtlich bey ihren Eyden/ sonder Geldt oder andern Straffen gebieten sollen.
40 Der Sechste Titul. Von suppliciren der Underthanen/ und wie sich die Ambtleuth hierinnen zu verhalten.
42 Der Siebende Titul. Alle Supplicationes und anders/ sollen bey jedes Orths Land-Statt-Gericht- und Ambtsschreibern gefertigt werden ...
44 Der Achte Titul. Unsere Ambtleut sollen die überschickte Befelch/ ihres Innhalts/ ohne Verzug/ gehorsamlich verrichten.
45 Der Neunte Titul. Daß Unsere Ambtleuth sich anheims/ auch jederzeit/ vermög ihrer Bestallung/ gerüst halten sollen.
46 Der Zehende Titul. Daß alle Ambts-Acta, Befelchs-Schreiben und anders/ bey einem jeden Ambt in guter Registratur und Ordnung/ gehalten werden sollen.
47 Der Eilffte Titul. Daß Unsere Beambte/ auff die Zöll und Zoll-Stätt/ gute Achtung geben/ auch die Verfügung thun sollen/ damit Weg und Steg rein und sicher gehalten werden.
48 Der Zwölffte Titul. Unsere Beambte sollen die Ubelthäter zu gebührlicher Verhafftung bringen/ jedoch ohne Unseren sonderbaren Befelch kein Territation, weniger peinlich Frag mit ihnen vornem[m]en.
49 Der Dreyzehende Titul. Unsere Ambtleuth sollen auff die Gefangene/ wie auch die Gefängnussen/ gute Achtung geben lassen.
50 Der Vierzehende Titul. Daß man hinfüro in Malefitz-Sachen/ nach geschehener Execution, nicht allein die peinliche Klag in Originali überschicken ...
51 Der Fünffzehende Titul. Wie sich Unsere Beambte/ zu Verhütung gefährlicher Brunsten und Feuersnöthen/ zu verhalten.
52 Der Sechszehende Titul. Was massen von den Ambtleuthen ihren Ambtsverwandten/ zu den Vogt- und Jahrgerichten/ die Rüeg zu thun/ aufferlegt und befohlen werden soll.
53 Der Siebenzehende Titul. Daß die Ambtleuth keine Güter/ so der Herrschafft/ Gemeinden oder den Unterhanen zugehörig/ bestands weis annemmen sollen.
54 Der Achtzehende Titul. Von der verzechneten Beambten und Diener Hantierungen.
55 Der Neunzehende Titul. Daß Unsere Beambte die Underthanen zu ihren Gebäuen/ ohne Unsere Verwilligung/ nicht ersuchen ...
56 Der zwanzigste Titul. Wessen man sich bey Verleihung der Zehenden zu verhalten.
57 Der Ein und zwantzigste Titul. Wessen sich Unsere Beambte zu verhalten/ wann die Weinreden/ entweder durch Ungewitter oder Kälte/ beschädiget und erfrohren.
58 Der Zwey und zwantzigste Titul. Von Leibeygenschaften/ und wie man sich in Einziehung der Leibschilling und Todfäll zu verhalten.
59 Der Drey und zwantzigste Titul. Wie sich Unsere Beambte in sterbenden Läuffen zu verhalten.
60 Der Vier und zwantzigste Titul. Daß Unsere Beambte auff die jenige/ so verboten Waidwerck treiben/ fleissiges Auffsehen haben/ ...
61 Dritter Theil/ Der Marggraffschaft Baaden und Hochberg/ [et]c. gemeiner Lands-Ordnungen.
61 Der Erste Titul. Von Statt- und Ambt-Schreiberey Verrichtung.
63 Der Ander Titul. Von der Statt- oder Ambt-Schreiber Bestättigung und Approbation.
63 Der Dritte Titul. Von der Capitulation und Articulen/ auff welche/ nach beschehener Approbation ...
66 Der Vierte Titul. Vom Eyd der Statt- und Ambtschreiber.
68 Der Fünffte Titul. Von Burgermeisteren/ Kirchen-Heiligen- und Allmusen-Pflegeren/ in Stätten/ Flecken und Dörfferen.
70 Der Sechste Titul. Von Vormundschafften.
72 1. Von Wäisenrichteren.
73 2. Vom Inventiren.
74 3. Form/ wie ungefährlich fürter die Inventaria zu stellen.
77 4. Von Pflegern.
77 5. Eyd der Pfleger.
79 6. Von den jenigen/ so der Pflegkinder Gut Bestandsweiß bauen.
80 7. Von der Pfleger Besoldung.
80 8. Die Rechnung betreffend.
81 9. Wie und wann die Rechnungen sollen verhört werden.
82 10. Vom Protocoll.
84 11. Wie es mit den Kieffern zu halten.
85 12. Wie die Bauleuth und Taglöhner/ bey Pflegschafften/ ihres Lohns zu befriedigen.
86 13. Wie und wann die Pfleger ihrer getragenen Pflegschafft zu erlassen.
87 Wann die Kinder/ nach Endung der Vormundschafft/ sich in einem oder anderm vernachtheilt/ oder laedirt befinden/ ...
88 15. Von Personen/ so nicht der Jugendt/ sondern anderer Ursachen und Gebrechen halben/ Vormunder bedörffen/ und Pflegschafften.
89 16. Von den unnützen Haußhaltern und Verschwendern/ die ihre Haab und Güter üppiglich verthun und hindurch jagen.
93 Vierter Theil/ Der Marggraffschafft Baaden und Hochberg/ [et]c. gemeiner Lands-Ordnungen.
93 Der Erste Titul. Von Einschreibung der Burger und Underthanen.
94 Der Ander Titul. Von der Erbhuldigung aller Underthanen und Innwohner.
95 Der Dritte Titul. Von Angelobung der Dienst-Knecht.
96 Der Vierte Titul. Von Einzüge- auch Burger- Statt- und Dorff-Recht.
98 Der Fünffte Titul. Daß keiner Unserer Underthanen frembden Herzen/ ohne Erlaubnuß/ zuziehen solle.
98 Der Sechste Titul. Daß Unseren Underthanen gegen den Außländischen/ wie auch den Weibs-Personen gegen denen/ ...
99 Der Siebende Titul. Von Abzug oder Nachsteuer.
100 Der Achte Titul. Von Stürmen und Nacheylen in offentlichen Plackereyen und Thätlichkeiten/ item Beherbergung frembder Personen.
102 Der Neunte Titul. Von Läutung der Eydsglocken/ und wie es auff den fall Feindsnöthen/ mit Gebung der Zeichen/ gehalten werden solle.
103 Der zehende Titul. Von den Landwehren/ und daß sich ein jeder/ bey seiner aufferlegten Wehr/ finden lassen solle.
103 Der Eilffte Titul. Von Bewahrung und Zuschliessung der Thoren.
104 Der Zwölffte Titul. Daß Unsern Underthanen Feuer- und andere Büchsen zuführen/ verbotten seyn soll.
107 Fünffter Theil/ Der Marggraffschafft Baaden und Hochberg/ [et]c. gemeiner Lands-Ordnungen.
107 Der Erste Titul. Von wucherlichen/ und anderen verbottenen Conträcten und Handthierungen.
110 Der Ander Titul. Von den Widerkauffs-Gülten.
110 Der Dritte Titul. Weder Früchten auff dem Halm/ noch Wein an Stöcken zu verkauffen.
111 Der Vierte Titul. Von Auffnemmung der Gülten.
112 Der Fünffte Titul. Von der Communen und Gemeinden Auffnamen.
112 Der Sechste Titul. Vom schädlichen Fürkauff der Victualien/ und essenden Speisen.
113 Der Siebende Titul. Vom Fruchtkauff.
113 Der Achte Titul. Von Verkauffung allerley Häut.
115 Der Neunte Titul. Von Marder-Bälgen.
115 Der Zehende Titul. Vom Saltz-Kauff.
116 Der Eilffte Titul. Von Amber und andern Gewürtzen.
116 Der Zwölffte Titul. Von Wollen-Kauff.
119 Der Dreyzehende Titul. Vom Flachs- und Hanff-Kauff.
119 Der Vierzehende Titul. Daß die Metzger das Unschlit nicht ausser Land verkauffen sollen.
120 Der Fünffzehende Titul. Daß Unsere Beambte/ Burgermeister/ Vögt/ Schultheissen/ Gericht und Raht jedes Orths/ ...
120 Der Sechszehende Titul. Von Auffwechslung der Müntzen.
121 Sechster Theil/ Der Marggraffschafft Baaden und Hochberg/ [et]c. gemeiner Lands-Ordnungen.
121 Der Erste Titul. Daß niemand kein Lehen oder theilbar Gut/ ohn Unser Erlaubnuß/ zertrennen soll.
122 Der Ander Titul. Daß niemand keinem/ so nicht under Uns gesessen/ einig ligend Guth zu kauffen geben solle.
124 Der Dritte Titul. Von der Losung oder Zugs-Gerechtigkeit.
126 Der Vierte Titul. Von Handhabung und Besichtigung der Feld-Gütern.
127 Der Fünffte Titul. Von Belohnung der Arbeiter/ Taglöhner/ Dienstbotten/ und der jenigen/ so das Feld bauen.
128 Der Sechste Titul. Daß hinfüro kein neuer Weingart/ ohne Unser Bewilligung/ zugerichtet werden solle.
128 Der Siebende Titul. Daß Unsere Diener/ Underthanen und Angehörige jederzeit schuldig seyn sollen/ ...
129 Der Achte Titul. Von Egerten und Allmanden.
130 Der Neunte Titul. Vom Steinsetzen.
133 Der Zehende Titul. Von beständiger Underhaltung der Gebäu/ an Häusern/ Scheuren/ Ställen und anderm.
135 Der Eilffte Titul. Von Besserung der Land-Strassen/ Weg und Steg.
137 Siebender Theil/ Der Marggraffschafft Baaden und Hochberg/ [et]c. gemeiner Lands-Ordnungen.
137 Der Erste Titul. Von Zygeunern.
138 Der Ander Titul. Von Bettlern/ Vaganten und Landröcken.
139 Der Dritte Titul. Von Spenglern/ Kessel-Flickern/ Scheren-Schleiffern/ und andern dergleichen Gesindlin.
140 Der Vierte Titul. Von frembden Krämern und Hausirern.
141 Der Fünffte Titul. Von Widertauffern und Schwenckfeldern.
145 Der Sechste Titul. Von Juden.
148 Der Siebende Titul. Von Schalcksnarren/ Landfahrern/ falschen Spiehlern/ Singern/ Springern/ Reimensprechern/ und anderm dergleichen Lottergesinde.
150 Der Achte Titul. Von Glücks-Häfen.
150 Der Neunte Titul. Von denen/ welchen Leibs-Artzney zu treiben/ und feyl zu haben/ verbotten seyn soll.
151 Der Zehende Titul. Daß den außländischen Pappirern/ durch ihr Gesindlein/ die Materialia von Lumpen und anderm/ ... auffzukauffen verbotten seyn soll.
152 Der Eilffte Titul. Wie gegen den Herrenlosen Gartknechten gehandelt werden solle.
153 Achter Theil/ Der Marggraffschafft Baaden und Hochberg/ [et]c. gemeiner Lands-Ordnung.
153 Eingang/ Uber den Achten Theil Unserer gemeinen Land-Ordnung.
154 Krämer-Ordnung.
158 Apotecker-Ordnung.
158 Puncten und Articuln/ Unsere Apotecker und deren Diener betreffend.
167 Articul/ so den Apoteckern und ihren Dienern in ihr Promission oder Stipulation eingebunden werden sollen.
170 Eingang über die Ordnungen der Handwercksleuth/ und anfänglichen von Handwerckern ins gemein.
174 Ordnung der Goldschmied.
183 Ordnung der Kantengiesser.
189 Ordnung deß Schneider- und Tuchscherer-Handwercks.
196 Ordnung der Leinenweber.
202 Hänffer Ordnung.
203 Ordnung deß Schuhmacher Handwercks.
204 Von dem Meisterstuck und Prob/ so ein jeder zuvor/ und ehe er zu Meister angenommen wird / thun soll.
212 Schau-Ordnung/ Darauff die vier Meister schwören/ und jedes Stuck insonderheit/ wie nachfolgt/ straffen sollen.
214 Ordnung des Rothgerber Handwercks.
219 Ordnung deß Kirschner Handwercks.
223 Metzger-Ordnung.
229 Welcherley Fleisch/ und zu was Zeiten die Metzger das kauffen sollen/ bey Straff Leibs und Guts.
232 Fischer-Ordnung.
239 Vom Brod-Bachen/ und erstlich/ wie es die Weißbecker mit Brodbachen halten sollen.
245 Müller-Ordnung.
250 Ordnung/ was fürter in Unseren Würtz-Oel-Stampff-Gerb-Roll-Ballier- und Schleiffmühlinen / zu Belohnung eingezogen/ genomen und gegeben werden solle.
252 Ordnungen der vornehmsten Handwercker/ so zu Gebäuen erfordert werden.
252 Ordnung der Glaser.
255 Ordnung deß Schreiner-Handwercks.
261 Ordnung der Maurer/ Steinhauer und Zimmerleut.
267 Haffner-Ordnung, ...
270 Ziegler-Ordnung, ...
276 Flötzer-Ordnung.
280 Ordnung deß Schlosser-Handwercks.
283 Neundter Theil/ Der Marggraffschafft Baaden und Hochberg/ [et]c. gemeiner Lands-Ordnungen.
283 Hebammen-Ordnung.
295 Von Arbeitern und Taglöhnern.
296 Von Dienst-Knechten/ Mägdten und Ehehalten.
298 Von Straff der jenigen Söhne und Töchern/ die ihren Eltern um den Lohn dienen.
300 Vom Kieffer-Handwerck.
305 Herbst-Ordnung.
311 Von den Würthen und Gastgebern.
317 Würths-Tax.
320 Von den Gassen- und Hecken-Würthen.
322 Ordnung/ Wessen sich die Badgäst/ wie auch die Gastgeben und Würth/ sammt ihrem Gesind/ in Unserer Stadt Baden zu verhalten.
326 Ohmgelds-Ordnung.
329 Von den offnen Gast-Würthen/ wie es mit denselben/ daß Ohm- und Pfennig-Gelds halber zu halten.
342 Vogt- und Rüg-Gerichts-Ordnung.
Register und Verzeichnuß aller Titul und Rubricken der Marggraffschafft Baaden und Hachberg [et]c. gemeiner Lands-Ordnung.
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