Process- und Gerichts-Ordnung Des Durchlauchtigsten, Hochgebohrnen Fürsten und Herrn, Herrn Johann Georgen, Hertzogen zu Sachsen, Jülich, Cleve ... : Darnach man sich in allen Ihrer Churfl. Durchl. Landen, und dero Ober- und Unter-Gerichten, sonderlich bey ordentlichen Rechts-Processen gleichförmig zu [...]. Dresden : Winckler, 1711
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Preface
6 I. Vom Richterlichen Amt.
8 II. Von denen Gerichts-Secretarien, Protonotarien, derselben Adjunctis und Actuariis.
9 III. Von den Advocaten und Procuratorn in gemein.
10 IV. Von der Citation.
11 V. Von der Klage.
13 VI. Von der Wieder-Klage.
14 VII. Von den Anwalden und Vollmächten.
17 VIII. Wie die Weibes-Personen vor Gericht handeln mögen.
17 IX. Von den Vormünden, und derselben Actoren.
18 X. Wie wieder die aussenbleibenden Parteyen procediret werden soll.
20 XI. Von denen Exceptionen.
23 XII. Von der Gewehr.
23 XIII. Vom Vorstand.
24 XIV. Von der Litis denunciation oder Ankündigung des Krieges.
25 XV. Von der Intervention.
26 XVI. Von der Litis contestation.
27 XVII. Von Reassumption des Processus.
27 XVIII. Von Eyden, derselben Delation, Relation und Leistung, auch vor dem Eyd für Gefehrde.
31 XIX. Von Vertretung der Gewissen.
33 XX. Von der Verweisung.
37 XXI. Von dem Gegenbeweiß.
39 XXII. Von denen Zeugen, so sich Zeugnis zu geben, ohne erhebliche Ursachen, verweigern, und mit was Poen sie darzu zu bringen.
40 XXIII. Von den ausländischen Zeugen.
40 XXIV. Von den Brieflichen Uhrkunden.
41 XXV. Von Recognition der Brieflichen Urkunden.
43 XXVI. Von Edition der Brieflichen Urkunden so einer beym Gegentheil suchet.
44 XXVII. Von dem Gezeugniß ad perpetuam rei memoriam, oder zum ewigen Gedächtniß.
46 XXVIII. Von Beweisung durch Augenschein und Rechnung.
46 XXIX. Wie auff die publicirten Beweis verfahren werden soll.
50 XXX. Von dem Eyd, so zu Erfüllung der Beweisung aufferlegt wird.
50 XXXI. Von dem Verminderungs-Eyd.
50 XXXII. Von dem Iuramento Purgationis.
51 XXXIII. Von dem Eyd Malitiae.
51 XXXIV. Von Verfassung und Publicirung der Urthel.
52 XXXV. Von der Leuterung und Ober-Leuterung.
55 XXXVI. Von den Expensen, Gerichtshofen, und derselben Moderation.
57 XXXVII. Von der Supplication oder Revision.
57 XXXVIII. Von der Nullität.
58 XXXIX. Von der Execution und Hülffe auff die ergangene Urthel in die Fahrniß, Erb-und Lehengüter, so wol wider des Schulteners Person.
65 XL. Von der Hülff in die Lehn-Güter.
69 XLI. Wie die Gläubiger ihrer Schulden nach einander bezahlt werden sollen.
70 XLII. Von den Gläubigern, welche die Praerogativam oder den Vorzug haben, daß sie vor allen andern bezahlt werden.
73 XLIII. Von denen Gläubigern, welche neben der Dinglichen Gerechtigkeit, ex personali privilegio eine Priorität und Vorzug haben.
76 XLIV. Von denen Gläubigern, welche allein ein dinglich Recht haben.
77 XLV. Von dem stillscheigenden Pfande, und wie weit dasselbe in Lehn-Gütern statt habe.
81 XLVI. Von der ausdrücklichen Verpfändung.
86 XLVII. Von dem dinglichen Rechte, so durch die Hülffe erlanget wird.
86 XLVIII. Von dem dinglichen Recht, so man durch Arrest erlanget.
87 XLIX. Von den Gläubigern, welche kein dinglich Recht haben, sondern allein personaliter privilegiret seyn.
88 L. Von den Chirographariis und gemeinen Gläubigern.
90 LI. Vom Arrest und Kummer.
96 LII. Wie des Schuldthurms halben wider den Schuldener zu procediren.
103 Appellation-Patent, De Anno 1638.
104 De Anno 1666.
106 De Anno 1666.
108 Mandat, Wie es mit Annehmung der Appellationen und Citationen zuhalten. Den 12. Aug. 1670.
112 De Anno 1672.
113 De Anno 1676.
115 Von Gottes Gnaden, Wir, Johann Georg der Dritte, Hertzog zu Sachsen ... Thun kund ...
120 De Anno 1691.
137 Advocaten-Eyd.
139 Eyd.
Index Derer in diesem Proceß befindlichen Titul.
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