Jhrer Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachßen, [et]c. [et]c. anderweites Mandat wegen der neuen Einrichtung in Ansehung der erlittenen Brand-Schäden : Ergangen de Dato Dresden, am 4. Novembris 1786. / [George Wilhelm von Hopffgarten, Carl August Segnitz, S.]. Dresden : Meinhold, 1786
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[Ihrer Chur-Fürstl. Durchl. zu Sachßen, [et]c. [et]c. anderweites Mandat ...]
Regulativ wegen desienigen, was, nach nunmehro erfolgter Eröffnung der neuen Einrichtung in Ansehung erlittener Brandschäden, in Absicht auf die Erhaltung der Local-Catastrorum in beständiger Ordnung, Berechnung derer eingesammelten Beiträge, auch sonst hierbey allenthalben zu beobachten ist.
No. I. Brandversicherungs-Catastrum des im Amtsbezirke N. gelegenen Ritterguthes N. N. Stadt N. N.
No. II. Entwurf zu einer Tabelle, mittelst welcher die Haupt-Summe eines, nur einen einzigen Ort in sich faßenden Brandversicherungs-Catastri, beständig, und ohne daß man sie im Catastro selbst, abzuändern braucht, auf die kürzeste Art in vollkommenster Ordnung und Richtigkeit erhalten werden kann.
No. III. Entwurf zu einer Tabelle, mittelst welcher, in Verbindung mit der nachstehenden Tabelle sub no. IV., bey einem, mehrere Orte und Abtheilungen in sich faßenden Brandversicherungs Catastro, sowohl die Total-Summe deßelben, als die Haupt-Summe jeden Orts, oder einer jeden Abtheilung, beständig ... erhalten werden können.
No. IV. Entwurf zu einer Tabelle, wodurch die in der Total-Summe eines Catastri enthaltenen Haupt-Summen der einzelnen Orte oder Abtheilungen, in Ordnung und Richtigkeit erhalten werden können.
No. V. Tabelle des Amts N. des Ritterguths N. unterm Amtsbezircke N. N. der Stadt N. unterm Amtsbezircke N. N. über die bey dem am Iulii 17 im Dorfe N. auf dem Vorwercke N. im N. Stadtviertel in der Vorstadt so und so genannt entstandenen Brande, theils gänzlich in die Asche gelegten, theils blos niedergerißenen und beschädigten Gebäude, auch verlohrnen Machinen oder Geräthschafften.
No. VI. Entwurf zu dem Einrechnungs-Register.
No. VII. Entwurf zu der, von den Gerichtsobrigkeiten über die enthaltenen Brandvergütungs-Gelder auszustellenden Quittung.
No. VIII. Entwurf zu denen Intimationen.
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