Beweis, daß die Canonische Sipzal mit der alten Römischen eben so, wie mit der alten Teutschen, einfolglichen auch mit der Longobardischen übereinstim [...] : und daß das Vorgeben: als ob die Römischen Päbste in dem canonischen Recht eine neue Sipzahl erfunden; ungegründet. Straßburg : König ; Straßburg : Lorenz, 1764