Monita Pastoralia Theologica, oder Theologische Erin[n]erungen und Vorschläge, für einige im Lehr-Amt stehende Freunde anfänglich entworfen, Und nunmehro [...] / von August Hermann Francken, S. S. Th. P.P. Ord. Past. Ulric. & Schol. zu Halle. Halle : Waisenhaus, 1718
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Titelblatt
[Vorrede.]
Monita Pastoralia Theologica, oder Theologische Erinnerungen und Vorschläge.
§. 1. Die hiesige Universität ist mancherley Urtheilen unterworfen.
2 §. 2. Sonderlich siehet man genau auf die von Halle kommende Studiosus Theologiae.
3 §. 3. Dahero haben auch diese sich desto sorgfältiger in ach zu nehmen.
4 §. 4. Man beurtheilet zum öftern einen Menschen aus einer einigen Action.
5 §. 5. Die Urtheile, welche über die Discipulos ergehen, fallen gemeiniglich auch auf die Praeceptores zurück.
6 §. 6. Ein grosses Stück der nöthigen Vorsichtigkeit besteht darinnen, daß man sich für Praecipitanz hüte.
8 §. 7. Deßgleichen hat man sich für Animosität und Eigensinn in auch zu nehmen.
10 §. 8. Man hat sich auch für Hoffart zu bewahren.
11 §. 9. Und sich der rechten Hertzens-Demuth zu befleißigen.
13 §. 10. Wer einen guten Anfang der Erbauung irgendwo gemacht, hat dahin zu sehen, daß er das Erarbeitete behaupte.
14 §. 11. Man hat auch da Wachsamkeit vonnöthen, wo man scheinet sonderbaren Schutz und Beystand zu geniessen.
16 §. 12. Der arge Feind suchet treue Seelen-Hirten einzuschläfern, oder den Saamen der Uneinigkeit einzustreuen.
17 §. 13. Der Satan trachtet etwan auch, durch Weib und Kinder, oeconomische Einrichtung, Freundschaft u. d. g. Stricke zu legen.
18 §. 14. Wenigstens bemühet sich der Feind zu verführen, wenn er auch gleich nicht allemal seinen Zweck erreichet.
20 §. 15. Darum ist beständiges Wachen und Beten vonnöthen, bevorab wenn alles scheinet wohl von statten zu gehen.
21 §. 16. Der Christen Allarm-Geschrey und Zuruf ist sehr nützlich.
22 §. 17. Rechtschaffene Lehrer suchen immer zuzunehmen im Guten.
24 §. 18. Und ist es nicht genug, daß man fleißig an andern arbeite.
25 §. 19. Auch ists nicht genug, daß man dergleichen gute Ermahnungen vorhin schon selber wisse.
26 §. 20. Sondern das [...] soll man so wol selbst beständig wahrnehmen, als auch sich gerne daran erinnern lassen.
28 §. 21. Und gehet diß Wort insonderheit auch diejenige an, welche zu Halle Theologiam studiret haben.
30 §. 22. Wenn man gleich in einem Amt ist, soll man doch gewisse Zeit auch auf Lesung guter Schriften wenden.
31 §. 23. Das nöthigste Lesen betrifft die heilige Schrift, und ins besondere die Epistolas S. Pauli.
34 §. 24. In den Paulinischen Episteln ist nicht nur sein Methodus Doctrinae, sondern vornemlich sein Apostolischer Geist und gantzer Wandel zu beobachten.
37 §. 25. Diese ietztgemeldte zwey Stücke können nie ausgelernet werden.
39 §. 26. Es wird aber die Lesung der andern Bücher Heil. Schrift keines wegs ausgeschlossen.
40 §. 27. Was man sonderlich in Lutheri Schriften sich solle zu nutze machen.
43 §. 28. In Thomae Godwins Schriften, und einigen hier hervorgegebenen Tractätgen, ist die Lehre von der Gnade Christi deutlich vorgestellet.
45 §. 29. Die wahre Erkentniß der Gnade Christi soll in eigne praxin fidei internam gefasset werden.
46 §. 30. Wie des sel. D. Speneri Schriften zu gleichem Endzweck zu gebrauchen.
48 §. 31. Die Lehren von der Rechtfertigung und Heiligung seyn immer recht zusammen zu fassen, und in praxi zu vereinigen.
49 §. 32. Dreyerley hieher gehörige Erinnerungen.
52 §. 33. Der Mißbrauch des Evangelii zur falschen Freyheit kan auch gutmeynenden Gemüthern begegnen.
54 §. 34. Das Studium Exegeticum ist in dem Amt niemals gar zu unterlassen.
55 §. 35. Der Grund des Studii Exegetici ist oben schon angezeiget.
57 §. 36. Seb. Schmidii Paraphrases, und in ihrer Maasse Cocceii Commentarii, werden recommendiret.
58 §. 37. Doch soll die eigen Meditation nicht unterbleiben, sondern voran gehen.
58 §. 38. Auf welche Weise die hieher gehörige Bücher zu gebrauchen.
59 §. 39. Maii Oecononmia V. & N. T. Poli Synopsis, Tossani Bibel, die Holländische Staaten-Bibel, werden angeführet.
60 §. 40. Burmanni Auslegungen der Bücher A. Test. Köpkesn introductio ad Lect. Prophet. seyn nützlich: it. post Maium Witsius.
62 §. 41. Behutsamkeit, welche bey der Vermahnung zum Bücher-Lesen in acht zu nehmen.
65 §. 42. Unterschiedene Schriften Campegii Vitringae, die zum Studio Exegetico dienen; it. Sal. van Till.
68 §. 43. Brentii Scripta Exegetica werden vornemlich gelobet.
70 §. 44. B. Lutheri iudicium von Brentio.
71 §. 45. In welchen Stücken Brentius insonderheit zu recommendieren.
72 §. 46. Brentio kommt Aeg. Humnius nahe in Auslegung der Heil. Schrift, und diesem folget Balduinus.
74 §. 47. Melanchthonis Comment. in Epist. ad Coloss. ist mit Fleiß gemacht.
75 §. 48. Wie Calouii Biblia illustrata, und andere dergleichen grössere Bücher, am besten dienen können.
76 §. 49. Special-Schriften über diese oder jene Sprüche sind auch an ihrem Theil dienlich.
77 §. 50. Der Mißbrauch vieler Sprüche ist gar gemein, und also deren recht Erklärung nöthig.
80 §. 51. Zu Catechisationen seyn des Sel. D. Speners Catechismus-Predigten sehr nützlich, it. dessen Glauben-Lehre.
82 §. 52. Man thut wohl, wenn man rechtschaffene Männer in ihren Schriften sich zu Vorgängern erwählet.
83 §. 53. Collegialische Gespräche über die Heil. Schrift seyn sehr heylsam.
84 §. 54. Bey allen Meditationen soll ein ernstlich Gebet seyn.
85 §. 55. Die Theologia dogmatica ist beständig im Gedächtniß und in der Ubung zu behalten.
87 §. 56. Neben D. Speneri schon gerühmter Glaubens-Lehre, wie auch dessen Catechismo und Tabb. catechet. werden sonderlich B. Chemnitii Loci Theol. angepriesen.
89 §. 57. Historia Ecclesiastica ist einem Prediger gewisser massen auch nöthig.
90 §. 58. Des Vitringae, D. Buddei, M. Wieglebs, Arbeit in der Kirchen-Historie, ist sonderlich zum Studio Biblico dienlich.
92 §. 59. Bey der Historia Ecclesiastica N. T. ist ein besonder zweyfacher Nutzen in acht zu nehmen.
94 §. 60. Der erstere Nutzen, in Ansehung der Zuhörer, verdienet schon einige Meditation und Vorbereitung.
95 §. 61. Man kan auch den Zuhörern selber Anlaß geben, in etwas die Kirchen-Geschichte sich bekant zumachen.
97 §. 62. Der andere Zwecek und Nutzen ist sonderlich um der heutigen bösen Exempel willen merckwürdig.
99 §. 63. Nöthige Cautelae bey dem Gebrauche der Exempel aus der Kirchen-Historie.
103 §. 64. Wie die Apologien Tertulliani, Justini, us. q. it. Cypriani Ermahnungs-Schriften, desgleichen die Geschichte der Märtyrer, anzusehen.
106 §. 65. Die Theologia Polemica ist zu diesen Endzweck zu richten, daß man sich und andere für Irrthümern zu bewahren, und die Irrende zurechte zu weisen wisse.
109 §. 66. Worzu man die Schriften de primis Veritatibus Religionis Christianae gebrauchen solle.
112 §. 67. Wenn man wenig Zeit hat, seyn kurtze und nervose Tractätgen auszuwählen.
114 §. 68. Des sel. Joh. Arnds II. Theil des IVten Buchs vom wahren Christenthum wird hierbey insonderheit recomendiret.
116 §. 69. Die Symbolischen Bücher sollen und können im Lehr-Amt bey allerley Gelegenheit nützliche gebraucht werden.
117 §. 70. Wie die Bücher von Controversien recht anzuwenden, wird gezeiget.
120 §. 71. In der Theologia antithetica ist die Haupt-Quelle aller irrigen Meynungen und Lehren genau anzumercken.
122 §. 72. Der beste und recht Theologische modus disputandi.
124 §. 73. Von dem gegenwärtigen Zustand der Kirche soll man nicht unwissend seyn.
126 §. 74. In Theologia Casuistica seyn vornehmlich des S. D. Speners Theol. Sendschreiben und Consilia von vortrefflichem Nutzen.
128 §. 75. Zum Nachschlagen und Nachlesen dienen auch andere Schriften, die de Casibus consistorialibus & conscientiae handeln.
131 §. 76. Vorsichtigkeit in Amts-Sachen ist nützlich und nöthig.
133 §. 77. Die Haupt-Regul, welche bey vorkommenden Casibus zuvorderst in auch zu nehmen.
134 §. 78. Wie in re catechetica & homiletica mit guter Ordnung und Erbauung zu verfahren.
136 §. 79. Die Catecheten und Schul-Bediente seyn auch zu einer guten Methde und Ordnung anzuweisen.
140 §. 80. Zur Zeit der Reformation hat man mit erbaulichen Gesprächen und Glaubens-Bekentnissen vielen Nutzen geschaffet.
146 §. 81. Was Myconii Rede für eine Wirckung gehabt.
147 §. 82. Die Gemeine ist auch von allen Stücken des öffentlichen Gottesdienstes recht zu unterrichten.
Synopsis.
Index Auctorum In Hoc Scripto Allegatorum.
Catalogus Derjenigen Bücher/ welche Auf Kosten des Wäysen-Hauses bis 1717. ediret worden.
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