Frage: Ob die Eintheilung der Rechtsgelahrtheit in die theoretische und praktische, denen hohen Schulen sowol, als dem gemeinen Wesen behülflich oder vielmehr [...] : welche kürtzlich beantwortet und anbey zu denen des nächsten anzustellenden pragmatischen Uebungen in der Rechtsgelahrtheit, samt andern Vorlesungen welche [...] / Joachim Jacob Reineccius, beyder Rechten Doctor, Consulent, auch verschiedener gelehrten Gesellschaften resp. Adiunct. und Correspondent. Halle : Hendel, [1758]