Des Amtes Merseburg Speciale Feuer-Ordnung vor die zwey Vorstädte zu Merseburg, die Altenburg und den Neumarckt sowohl als die Merseburgischen Amts-Dörffe [...] : [Merseburg den 27. Febr. 1766] / [Carl Eusebius August Clarus]. Merseburg : Laitenberger, [1766]
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Titelblatt
Pars I.
Cap. I. Die Verhüthung des Feuers betrl.
18 Cap. II. Das Feuer-Geräthe betrl.
35 Cap. III. Die Besichtigung der Feuer-Städte und des Feuer-Geräths betr.
37 Pars II. Das Verhalten bey Feuersbrünsten betr.
37 Cap. I. Von Anmeldung der Feuersbrunst.
40 Cap. II. Eines jeden Verrichtung bey dem Feuer betr.
51 Cap. III. Diejenigen, bey denen das Feuer ausgekommen, oder demselben zunächst sind, betrl.
52 Cap. IV. Die Feuer-Hülffe auf das Land betr.
53 Cap. V. Was überdies annoch bey Feuers-Gefahr zu beobachten ist.
56 Pars III. Die Anstalten nach der Feuers-Brunst betr.
Rückdeckel