Dictatum Ratisbonæ, Die 1751. per Moguntinum. Von Gottes Gnaden Anton Ulrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich ... Unsern freundlichen, günstigen und gnädigen Gruß, auch geneigten Willen zuvor! Hoch- und Wohlwürdige, ... Besonders liebe Herren und liebe Besondere! Es hat bis hieher Unser Fürstl. Hauß Sachsen-Coburg-Meiningen das Amt Römhild zu zwey Drittel mit dem Fürstl. Hauß Sachsen-Saalfeld zu einem Drittel gemeinschafftlich besessen ... mit dem Vorbehalt, daß beyde Hohe Theilhaber sich hiernächst darein selbst theilen wollten ... : [Datum Franckfurt am Mayn, den 7. April. 1751]