Wornach sich hiernechst ein jeder in Außgaben und Einnehmen in diesem Kreisse bey vormeydung unnachlessiger Straff der Confiscation zu richten schüldig ; Publicieret den 20. Januarii/ Im Jahr 1610.
Wornach sich hiernechst ein jeder in Außgaben und Einnemen in diesem Kreisse bey vormeydung unnachlessiger Straff der Confiscation zu richten schüldig ; Publicieret und gedruckt den 20. Ianuarii/ Im 1610. Jahre
Wie sich die Deputirten Stände/ gedachtes Löblichen Niedersächsischen Creyses Gesandten nach vorhergehende Valvation der General Wardinen ... zu Halberstadt den 25. Octobris Anno 1622. ... vorglichen ; Erstlich Gedruckt zu Hall in Sachsen/ Im Directorio bey Peter Schmieden ... zu finden ...