So den 5. Maii ... im 1609. Jahr/ seines alters im 85. Jahr/ zu Schwedt ... eingeschlaffen/ Und daselbst den 20. Junii/ in die Pfarrkirchen/ in sein Erbbegrebniß und Ruhebetlein gesetzet worden ; Sambt angehengten Lateinischen Grabschrifften und Gräfflichen Leichprocessionen