Wir Friderich Wilhelm/ von Gottes Gnaden/ Marggraff zu Brandenburg/ des Heiligen Römischen Reichs Ertz-Cämmerer und Churfürst/ in Preussen/ zu Magdeburg/ Jülich/ Cleve/ Berge/ Stettin/ Pommern/ ... Zeigen hiermit allen und jeden unseren Unterthanen ... nebst Entbietung Unsers gnädigen Grusses/ zuwissen: Daß/ ob Wir Unß ... versehen/ es würde ... Unsern unterschiedenen ernsten ... Verordnungen und Mandaten/ die Wir binnen zweyen Jahren ... der Contagion halber ... durch den Druck publiciren lassen/ gehorsambst nachgelebet ... wegen fortschleppung der verdächtigen Kleider/ Betten ... unverbrüchlich beobachtet haben ... aus Eigennutz und Vortheil übertreten/ auch ... von der Pest angestecket worden ... So wollen Wir ... nochmals anermahnet haben/ sich hierunter in zukunfft anders zu bezeigen/ und ... Unsern Mandatis von 11. Augusti 1680. wie auch vom 2. Februar. und 1. Iulii. 1682 gehorsambst nach zu leben ... : ... gegeben auf Unserm Schloß Calbe den 18. Octobr. Anno 1682.
Patent Friedrich Wilhelms, Markgraf zu Brandenburg, wegen der Infektionsgefahr durch die Verbreitung der Pest. - Das gef. Bl. wurde aus 2 Teilen zusammengeführt