ICh endesbenanter hiermit thue kund und bekenne/ Als mir die zum Holtz-Amt alhier verordnete Herren unter heute dato zehen klaftern sieben viertelellig holtz uf diese meine handschrift abfolgen lassen/ auch darüber also fort die holtzzettel ausgehändiget/ und durch Floßschreiber anweisen lassen ... : [Geschehen und geben in Hall den 28. Octobris Anno 1645.]