Von Gottes Gnaden/ Ludwig Fürst zu Anhalt ... Nach dem die Königl: Mayst. zu Schweden ... Unser ... rechtmessige ... höchste Obrigkeit worden/ unnd erbietig/ alß gnedigst geneigt ist/ dasselbe ... Königlich zuschützen ... So erfordert hingegen auch hierzu die Notthurfft/ Das Ihr Königl. Mayst. der Unterthanen Gehorsambs/ un[d] Trewe ... versichert werden ... Alß haben Wir ... so viel die Stände des HoltzCreises betrifft/ nechst kommenden Monats Martii Außsetzten lassen ... Befehlen derowegen ... das Du obbestimbtes termins zurechter früertagezeit ... zu Newen Haldenschleben uff dem RathHause ... erscheinest ... und ...Huldigungs Pflicht ... Ablegest und Leistest ... : Datum Hall den 21. Februarii 1632.